Jahresabschluss

Erstellung nach den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften als Besteuerungsgrundlage und mit individuellen Auswertungen für Sie und Ihre Bank

Jahresabschluss als aufbauender Teil meiner Beratungsleistung bedeutet für Sie:

  • Anfertigung von Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und Lagebericht
  • Aufstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
  • Elektronische Übermittlung an das Handelsregister bei Veröffentlichungspflicht
  • Elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen an die Finanzbehörden und Handelsregister