Jahresabschluss
Erstellung nach den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften als Besteuerungsgrundlage und mit individuellen Auswertungen für Sie und Ihre Bank
Jahresabschluss als aufbauender Teil meiner Beratungsleistung bedeutet für Sie:
- Anfertigung von Einnahmen-Überschussrechnungen
- Erstellung von Jahresabschlüssen mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und Lagebericht
- Aufstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
- Elektronische Übermittlung an das Handelsregister bei Veröffentlichungspflicht
- Elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen an die Finanzbehörden und Handelsregister